Asbestentsorgung: Bundesverbände fordern rechtsverbindliche Erkundungspflicht des Bauherrn
Die Bau- und Entsorgungswirtschaft, einschließlich der Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe e.V. (BRB), sehen weiterhin dringenden Handlungsbedarf bezüglich der fachgerechten Entsorgung asbesthaltiger Bau- und Abbruchabfälle. Da nach geltender Rechtslage selbst geringfügige Asbestgehalte in Bauprodukten deren Recycling oder sonstige Verwertung verhindern, ist es – wie auch die Umweltministerkonferenz kürzlich feststellte – notwendig, dass dem Abbruch eine umfassende Schadstofferkundung und -entfrachtung vorausgeht.
In einer aktuellen Verbändestellungnahme von insgesamt 9 Bundesverbänden der Entsorgungs- und Bauwirtschaft ruft die Branche die Politik dazu auf, diese Erkundungspflicht rechtlich beim Bauherrn anzusiedeln. Denn nur die Verantwortung des Bauherrn als Abfallerzeuger für die korrekte Trennung und Deklaration biete ausreichende Gewähr für einen verlässlichen Ablauf von der Gebäudeerkundung bis zum Recycling.
Für die Bau- und Entsorgungswirtschaft ist das Thema Asbest von großer Relevanz. So weisen rund ein Drittel aller bis 1993 in Deutschland errichteten Gebäude asbesthaltige bauchemische Produkte wie z.B. Putze, Spachtelmassen und Kleber auf. Hinzu kommen asbesthaltige Bauteile im Stahlbeton (Mauerstärken und Abstandhalter für die Bewehrung).
Die wirksame Trennung dieser asbesthaltigen Baustoffe aus den rund 90 Mio. Jahrestonnen mineralischer Bau- und Abbruchabfälle stellt die Branche vor eine große Herausforderung. Diese kann nur erfolgreich bewältigt werden, wenn die erforderlichen Regelungen zwischen Abfall-, Bau- und Gefahrstoffrecht in Einklang gebracht würden, heißt es in dem am 30.08.2019 an die zuständigen Abteilungs- bzw. Referatsleiter in den Bundesministerien für Umwelt, Wirtschaft, Bau, Arbeit sowie an den LAGA-Vorsitz verschickten Verbändeschreiben.
Neben der BRB gehören zu den unterzeichnenden Verbänden auch der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (BDE), Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V. (bbs), Bundesverband der Gipsindustrie und der Forschungsvereinigung der Gipsindustrie (GIPS), Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e. V. (bvse), Deutscher Abbruchverband e. V., Gesamtverband Schadstoffsanierung e. V. (GVSS), Unternehmensentwicklung Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB) und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. (HDB).
Einen ausführlichen Bericht lesen Sie in EUWID Recycling und Entsorgung 36/2019.
Verbändestellungnahme: Download