Qualität heißt die Erfüllung einer erforderlichen Eigenschaft. Welche physikalischen oder chemischen Eigenschaften ein Baustoff in welcher Weise erfüllen muss, hängt von den Rahmenbedingungen seines vorgesehenen Verwendungszwecks ab.
Normen und bautechnische Anforderungen
Deshalb sind die anwendungsbezogenen Anforderungen an Recycling-Baustoffe in Normen und anderen Regelwerken formuliert. Auch dabei gilt das Prinzip der Gleichwertigkeit, hier wird also der gleiche Maßstab angelegt wie bei Baustoffen aus Primärrohstoffen.
Der Nachweis der Gleichwertigkeit von Recycling-Baustoffen kann nur geführt werden, wenn sie die gleichen bautechnischen Anforderungen für das jeweilige Anwendungsgebiet erfüllen wie natürliche Gesteinsbaustoffe. So wird das am Markt erforderliche Vertrauen in diese Baustoffe geschaffen und ausgebaut.
Gleichzeitig tragen wir damit zur Schonung der natürlichen Ressourcen sowie zum Erhalt der natürlichen Schutzgüter Wasser und Boden bei. Zusätzlich muss die Unbedenklichkeit von Recycling-Baustoffen hinsichtlich potenzieller Auswirkungen auf die Umwelt, speziell Boden und Grundwasser, nachgewiesen werden. Diese liegen in Deutschland in der Zuständigkeit der Bundesländer.
Die bautechnischen Anforderungen an alle Arten von Gesteinskörnungen (natürliche, künstliche wie rezyklierte) im Hoch-, Tief- und Straßenbau sind bereits weitestgehend durch die europäische Normung geprägt. Derzeit noch nationale Festlegungen an den Nachweis umweltrelevanter Merkmale (s.o.) und spezieller bautechnischer Eigenschaften werden ebenfalls nach und nach durch europäische Regelungen ersetzt werden.
Für andere Einsatzzwecke als klassifizierte Hoch-, Straßen- und Erdbaumaßnahmen gelten zum Teil sehr spezielle Detailanforderungen, die noch nicht oder nur teilweise in Normen oder normenähnlichen Dokumenten festgeschrieben sind.
Qualitätssicherung
Optimale Voraussetzungen für die Qualitätssicherung sind bei Abbruch und Rückbau von Bauwerken ein hoher Grad der Vorselektion und eine möglichst „sortenreine“ Lagerung des Abbruchmaterials, sowie eine Minimierung von „Abfällen zur Beseitigung“. Die anschließende Aufbereitung zu Recycling-Baustoffen und deren Lagerung sollte so erfolgen, dass eine hohe Gleichmäßigkeit der Eigenschaftskennwerte erzielt wird.
Alle Anwendungsgebiete umfassende Qualitätsnachweise sind auf Grund der Vielfalt der Anforderungen nur schwer zu führen. Die BRB hat deshalb schon sehr früh damit begonnen, bestehende hoheitliche Regelwerke und Normen sowie Regeln für Spezialfälle oder nicht genormte Bereiche zusammen zutragen und in ein abgestuftes, weitgehend einheitliches Gütesicherungssystem zu integrieren.
In den entsprechenden Richtlinien werden die europäischen Grundlagen der Werkseigenen Produktionskontrolle für alle produzierten Recycling-Baustoffe angewendet. Das System der Gütesicherung wird komplettiert durch eine entsprechende Fremdüberwachung und Zertifizierung durch anerkannte Stellen.
Die Güteüberwachung in der Recycling-Baustoffindustrie ist weitgehend branchenintern organisiert, insbesondere im Bundesüberwachungsverband Bauprodukte (BÜV-BauPro) e.V. mit seinen regionalen Mitgliedverbänden.
Umweltanforderungen der Bundesländer
Umweltrecht und Umweltregelsetzung sind in Deutschland weitgehend Ländersache. Anforderungen an die Umweltverträglichkeit und der damit verbundenen Zulassung von Recycling-Baustoffen zu einzelnen Verwendungszwecken sind daher länderspezifisch festgelegt. Details erfahren Sie zum Beispiel über unsere Mitgliedsverbände in den Bundesländern.
Derzeit werden Umweltnormen und –regelwerke auf Europa- und Bundesebene erarbeitet.
Weiterführende Links
Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau TL Gestein-StB
Website
Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel TL SoB-StB
Website
DIN 4226-100 Rezyklierte Gesteinskörnungen für Beton
Website
Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb): Beton nach DIN EN 206 und DIN 1045-2 mit rezyklierten Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620
Website